Corona
Corona Zu den diversen Hilfsmaßnahmen gehört die sog. 'Neustarthilfe'. Der einmalige Zuschuss von bis zu 7.500 € für Soloselbständige und Kapitalgesellschaften mit einem Gesellschafter sowie von bis zu 30.000 € für Kapitalgesellschaften mit mehreren Gesellschaftern umfasste den Förderzeitraum 1.1 bis 30.6.2021. Wichtig: Nach Ablauf des Förderzeitraums sind direkte Antragsteller verpflichtet, bis zum 31.12.2021 eine Endabrechnung zu erstellen. Die Frist für die Einreichung über prüfende Dritte (z. B. Steuerberater) ist der 30.6.2022. Das BMWi hat aktuell in Abschnitt 4.8 seiner FAQ (https://t1p.de/Neustarthilfe-FAQ) entsprechende Erläuterungen aufgenommen.
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