Sozialversicherung

Sozialversicherung Am 20.10.2021 hat das Bundeskabinett die 'Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2022' ( st 430621) beschlossen. Danach sinkt die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) auf monatlich 7.050 € bzw. steigt auf 6.750 € (Ost). Die bundesweit einheitliche Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) beträgt wie bisher 64.350 €. Die ebenfalls bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt unverändert 58.050 € jährlich bzw. 4.837,50 € monatlich.