Gewerbesteuer
Gewerbesteuer Architekten, die ausschließlich sog. Rendering-Leistungen (dreidimensionale Veranschaulichung von Entwurfsplanungen) anbieten, sind freiberuflich und nicht gewerblich tätig, sofern bei den Tätigkeiten ein Gestaltungsspielraum besteht. Dies hat das FG Köln in einem aktuell veröffentlichten, rechtskräftigen Urteil (Az. 9 K 2291/17 st 330721) entschieden. In dem konkreten Fall boten Architekten Visualisierungs-Dienstleistungen für fremde Architektenentwürfe an.
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Formularcenter
Wir informieren Sie nicht nur präzise und verständlich über alle Steuerspar-Chancen. Zudem stellen praxisnahe Arbeitshilfen sicher, dass Sie von unseren Empfehlungen profitieren. Für alle, die einen Steuerberater haben, gewährleisten die Arbeitshilfen eine optimale Vorbereitung auf das Beratungsgespräch.
Schaubilder
Hier finden Sie unsere exklusiven 'steuertip'-Schaubilder, die Ihnen als Praktiker das Steuer-Leben erleichtern sollen.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!