Flutkatastrophe II
Flutkatastrophe II Wie das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat in seiner Pressemitteilung 155/2021 ( st 320821) bekanntgibt, sind im Freistaat zwei weitere Entlastungen für betroffene Steuerzahler vorgesehen: Die reguläre Abgabefrist für Jahressteuererklärungen 2019 in beratenen Fällen, die am 31.8.2021 endet, wird auf Antrag bis zum 2.11.2021 verlängert. Für die zum 10.8. und 10.9.2021 einzureichenden Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen kann Fristverlängerung bis zum 11.10.2021 beantragt werden. In Einzelfällen soll sogar eine weitergehende Fristverlängerung möglich sein. Nach Bayern, NRW, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt (vgl. 'steuertip' 30 und 31/21), hat nun auch das Finanzministerium Hessen einen 'Katastrophenerlass' (Az. S 1915 A-026-II1a/7 st 320921) mit steuerlichen Hilfsmaßnahmen veröffentlicht.
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