Behinderten-Pauschbeträge

Behinderten-Pauschbeträge Den Nachweis einer Behinderung müssen betroffene Steuerzahler bei einer Behinderung, deren Grad auf weniger als 50, aber mindestens 20 festgestellt worden ist, nach § 65 Abs. 1 Nr. 2 EStDV erbringen. Im Vorgriff auf eine gesetzliche Klarstellung weist das BMF in einem aktuellen Schreiben (Az. IV C 8 – S 2286/19/10002 :006 st 100421) auf Folgendes hin: Sofern dem Steuerpflichtigen wegen seiner Behinderung nach den gesetzlichen Vorschriften Renten oder andere laufende Bezüge zustehen, bestehen keine Bedenken, den Nachweis einer Behinderung alternativ durch den Rentenbescheid oder den die anderen laufenden Bezüge nachweisenden Bescheid zu erbringen. Damit wird die bis einschließlich 2020 geltende Regelung beibehalten.