Jahressteuergesetz 2020

Jahressteuergesetz 2020 Eigentlich wollte der Bundestag das umfangreiche Gesetzespaket am 20.11. in 2./3. Lesung verabschieden. Doch es wurde kurzfristig von der Tagesordnung genommen. Vorgesehen ist nun, dass der Bundestag am 16.12. einen neuen Anlauf unternimmt und der Bundesrat am 18.12. abschließend zustimmt. Sicher ist das aber nicht. Wie wir aus Berlin erfahren, gibt es bei einigen Punkten noch Diskussionsbedarf. Strittig sind u. a. die Änderungen bei der Freigrenze von 44 € für Sachzuwendungen und beim Gemeinnützigkeitsrecht. Über die weitere Entwicklung werden wir Sie zeitnah informieren.