Prozesskosten: Weitere BFH-Entscheidungen

Seit 2013 dürfen Sie Ihre Aufwendungen für einen Prozess grundsätzlich nicht mehr als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG geltend machen. Selbst die Kosten eines Scheidungsverfahrens sind nach Ansicht des BFH nicht mehr steuermindernd zu…