Wohnungsvermietung

Wohnungsvermietung Zur umsatzsteuerrechtlichen Einstufung des Zweitwohnens liegt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP vor (Bundestags-Drucksache 19/20435 st 291420). Der Hintergrund: Gerade in Ballungsgebieten nimmt die Nachfrage nach Wohnraum zu. Die temporäre Vermietung – keine Air-BnB-Modelle – sorgt zwar für Entlastung. Nachteilig wirkt sich aber aus, dass der Vermieter bei Verträgen mit einer Laufzeit von bis zu sechs Monaten Umsatzsteuer in Rechnung stellen muss. Laut Bundesregierung bestehe kein Anlass, die geltende Rechtslage zu ändern.