Eheleute und PV-Anlage: Kampf dem Formalismus

Sofern mehrere natürliche Personen gemeinsam Einkünfte erzielen (z. B. im Rahmen einer oHG, KG oder GbR), müssen diese vom Grundsatz her einheitlich und gesondert festgestellt werden (§ 180 AO). Das heißt, zunächst wird der Gewinn bzw. der Verlust…