Stiftung & Co. KG

Stiftung & Co. KG Gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG gilt als Gewerbebetrieb in vollem Umfang die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit einer Personengesellschaft, die zwar keine gewerbliche Tätigkeit ausübt, aber bei der ausschließlich eine oder mehrere Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH) persönlich haftende Gesellschafter sind (gewerblich geprägte Personengesellschaft). Einem aktuellen Urteil (Az. 3 K 3593/16 st 201020) des FG Münsters zufolge ist § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG nicht anzuwenden bei einer rechtsfähigen Stiftung als Komplementärin.