Betriebsveranstaltung
Betriebsveranstaltung Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter anlässlich einer Betriebsveranstaltung bleiben entweder steuerfrei (bis zu 110 € brutto pro Person) oder können pauschal mit 25 % besteuert werden (soweit der Gesamtwert die 110 €-Grenze überschreitet). Einem aktuellen Urteil (Az. 8 K 32/19 st 120620) des FG Münster zufolge liegt eine Betriebsveranstaltung in diesem Sinne jedoch nur vor, sofern die Veranstaltung allen Mitarbeitern offen steht. Dürfen an ihr nur Führungskräfte teilnehmen, sei keine 25 %-Pauschalierung (und keine Steuerfreiheit) der Zuwendungen möglich. Die Richter ließen die Revision vor dem BFH zu. Sobald uns das Aktenzeichen vorliegt, teilen wir es Ihnen mit.
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