Unternehmensnachfolge
Unternehmensnachfolge Mit Schreiben vom 20.11.2019 (Az. IV C 6 -S 2241/15/10003 st 480619) nimmt das Bundesfinanzministerium Stellung zu den Regelungen in § 6 Abs. 3 und Abs. 5 EStG. Konkret geht es um die unentgeltliche Übertragung von Mitunternehmeranteilen mit Sonderbetriebsvermögen und von Anteilen an Mitunternehmeranteilen mit Sonderbetriebsvermögen sowie unentgeltliche Aufnahme in ein Einzelunternehmen. Beachten Sie: Die Verwaltungsanweisung ist auf alle noch offenen Veranlagungszeiträume anzuwenden. Aus Vertrauensschutzgründen kann das alte BMF-Schreiben vom 3.3.2005 (mit Ergänzung vom 7.12.2006) für bereits abgeschlossene Übertragungsvorgänge weiterhin angewendet werden, wenn die Beteiligten auf Antrag hieran einvernehmlich auch weiterhin festhalten möchten.
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