Schweiz
Schweiz Laut einem Urteil des Bundesgerichts vom 26.7.2019 (Az. 2C_653/2018) darf die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) Informationen zur Identität von mutmaßlich in Frankreich steuerpflichtigen Kunden der UBS erteilen. Konkret geht es um Listen mit rund 40.000 Konten- und anderen Banknummern. Bei diesem Amtshilfeersuchen handele es sich nicht um eine unzulässige 'fishing expedition'. Beachten Sie: Der vollständige Wortlaut der Entscheidung liegt noch nicht vor, wohl aber eine zweiseitige Pressemitteilung ( st 310719).
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