Kirchgeld

Kirchgeld Das Sächsische FG hält in einem Beschluss vom 25.3.2019 (Az. 5 K 1549/18 st 190719) die Regelung des Freistaats zum besonderen Kirchgeld in einer glaubensverschiedenen Ehe in den Jahren 2014 und 2015 für unvereinbar mit dem Grundgesetz, weil Ehegatten schlechter gestellt waren als eingetragene Lebenspartner. Die Richter haben daher dem Bundesverfassungsgericht die Frage der Verfassungsmäßigkeit zur Entscheidung vorgelegt. Der Fall trägt in Karlsruhe das Az. 2 BvL 6/19. Das besondere Kirchgeld wird häufig fällig, falls nur ein Partner einer Religionsgemeinschaft angehört, die Kirchensteuer erhebt.