Tatsächliche Verständigung: Was schwarz auf weiß zu regeln ist

In der Praxis gibt es eine ganze Reihe von Entscheidungen, bei denen das Finanzamt ausdrücklich ein Ermessen hat, z. B. bei der Stundung, beim Erlass, der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder beim Vollstreckungsaufschub. Ein weiterer Bereich…