Gewinnermittlung

Gewinnermittlung Entschädigungszahlungen für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit, die das Recht dinglich absichert, das belastete Grundstück als Überflutungsfläche für den Betrieb der Hochwasserrückhaltung zu nutzen, sind bei Einnahmen-/Überschussrechnung im Zeitpunkt des Zahlungszuflusses als Betriebseinnahme zu erfassen. Wie der BFH aktuell entschied (Az. VI R 54/16 st 170919), handelt sich nicht um Einnahmen gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 EStG. Eine gleichmäßige Verteilung auf den Zeitraum der Nutzung scheidet somit aus.