Sonderausgaben

Sonderausgaben Steuerzahler, die sowohl Pflichtmitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse als auch freiwillig privat krankenversichert sind, können lediglich die Beiträge gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 Buchst. a EStG abziehen, die sie an die gesetzliche Krankenversicherung entrichten. Mit dieser Entscheidung (Az. X R 5/17, vgl. 'steuertip' 11/18) stellte sich der BFH auf die Seite der Finanzverwaltung. Wichtig: Mittlerweile hat der unterlegene Kläger hiergegen Verfassungsbeschwerde eingelegt (Az. 2 BvR 1733/18).