Offenbare Unrichtigkeiten nach § 129 AO — ein Rechtsprechungsüberblick
Die Finanzbehörde kann Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind, jederzeit berichtigen – Steuerbescheide allerdings nur bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist. Ist…
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