Offenbare Unrichtigkeiten nach § 129 AO — ein Rechtsprechungsüberblick

Die Finanzbehörde kann Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind, jederzeit berichtigen – Steuerbescheide allerdings nur bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist. Ist…