Gemischte Aufwendungen schätzen

In § 12 EStG hat der Gesetzgeber typische Aufwendungen der Lebensführung vom Abzug als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ausgeschlossen. Durch diese Vorschrift werden sowohl § 9 als auch § 4 Abs. 4 EStG eingeschränkt. Für die Finanzverwaltung…