Badezimmer

Badezimmer Baut ein Steuerpflichtiger sein privat genutztes Badezimmer um, so kann er die Kosten dafür nicht anteilig als abziehbare Aufwendungen für sein häusliches Arbeitszimmer geltend machen. Das betreffe auch den Fall, sagt der BFH im Urteil vom 14.5.2019 (Az. VIII R 16/15), dass ein häusliches Arbeitszimmer anerkannt sei. Zwar erlaube es das Steuerrecht, Renovierungs- oder Reparaturaufwendungen, wie z. B. Schuldzinsen oder Müllabfuhrgebühren, die für das gesamte Gebäude anfallen, anteilig abzusetzen. Das gelte aber nicht für einen ausschließlich privat genutzten Bereich wie das Bad.