immobilien intern
Ausgabe: immo 17/19
Datum: Düsseldorf, 21. August 2019 | 29. Jahrgang | ISSN 1431-1275
Starker Gegenwind bei Share-Deal-Verschärfungen Erhaltungsaufwand bei Mietimmobilien im Jahr des Erbfalls Aus der Praxis: Kündigung der Gebäudeversicherung bei Verkauf Hessens erste Mietpreisbremse ist null und nichtig! Als Beilage: Die Durchsetzung des Eigenbedarfs gegenüber alten und kranken Mietern. Doch zuerst, liebe Leserin und lieber Leser, wollen wir Sie über die Position der Länder bei der Reform der Grundsteuer ins Bild setzen:
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