Auf den Punkt gebracht
Auf den Punkt gebracht Betriebsrisiko Pandemie: Gehalt trotz Betriebsschließung: Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat einer Arbeitnehmerin Gehalt für Schichten zugesprochen, die sie pandemiebedingt bei ihrer Arbeitgeberin, einer Spielhalle, die aufgrund der Coronaschutzverordnung zwingend schließen musste, nicht leistete. Grundsätzlich müssen nur Schichten bezahlt werden, die auch abgeleistet werden („kein Lohn ohne Arbeit“). Nach der gesetzlichen Wertung trägt der Arbeitgeber aber das sogenannte Betriebsrisiko, § 615 Satz 3 BGB. Die Klägerin war der Ansicht, auch Schließungen aufgrund der Corona-Pandemie fielen unter das Betriebsrisiko. Das Landesarbeitsgericht gab ihr recht: „Muss ein Betrieb aufgrund von staatlichen Vorgaben pandemiebedingt schließen, trägt die Arbeitgeberin dieses Risiko. Ist eine Lösung über Kurzarbeitergeld wie hier nicht möglich, muss deshalb grundsätzlich das volle Gehalt gezahlt werden, auch wenn keine Arbeit anfällt.“ (LAG Düsseldorf, Urteil vom 16.6.2021, Az. 12 Sa 19/21)
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