Müller im Kopftuchstreit

Müller im Kopftuchstreit Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss über den Kopftuchstreit zwischen Müller/Ulm und einer Mitarbeiterin entscheiden. Den Fall dem EuGH vorgelegt hatte das Bundesarbeitsgericht. Die Drogeriemarkt-Kette hat ihren Beschäftigten per Kleiderordnung das Tragen religiöser Zeichen am Arbeitsplatz verboten. Eine muslimische Verkäuferin hatte gegen die Weisung, kein Kopftuch auf der Arbeit zu tragen, geklagt. Ob das mit unternehmerischer Freiheit vereinbar ist, hat jetzt der EuGH zu klären.