Donnerstag, 22. Februar 2024

Ampel hat Gesetzentwurf zur Strafverschärfung der Abgeordnetenbestechung vorgelegt

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Vor fast zwei Jahren hat der Bundesgerichtshof den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein und den ehemaligen bayerischen Landtagsabgeordneten Alfred Sauter vom Vorwurf der Bestechlichkeit als Mandatsträger (§108e StGB) freigesprochen, weil der entsprechende Paragraf nur Tätigkeiten in Wahrnehmung des Abgeordnetenmandats betreffe. Die den beiden Ex-Abgeordneten vorgeworfenen Maskendeals hätten nicht dazu gehört. Der BGH hatte in der Entscheidung dem Gesetzgeber zugleich den Hinweis gegeben, falls er eine Strafbarkeitslücke erkennen sollte, sei „es seine Sache, darüber zu befinden, ob er sie bestehen lassen oder durch eine neue Regelung schließen will“.

Die Ampelparteien hatte schon in ihrem Koalitionsvertrag bekundet, die bestehende Regelung verschärfen zu wollen. Entsprechend sollte die Neuregelung auch schon im letzten Jahr kommen. Es hat aber länger gedauert. Zunächst musste geklärt werden, ob die bestehende Regelung verschärft oder eine vollständig neue geschaffen werden soll. Am Ende haben sich die Fraktionen in ihrem Gesetzentwurf auf eine Verschärfung der bestehenden Regelung geeinigt. Geht es nach der Ampel, sollen zukünftig also auch die Fälle erfasst werden, die nicht mit der eigenen Mandatstätigkeit eines Abgeordneten zu tun haben (BT-Drucksache 20/10376).

Etwas überraschend sieht die Union allerdings keinen Reformbedarf mehr. „Handlungsbedarf sehe ich jetzt in diesem Bereich nicht“, sagte ihr Erster Parlamentarischer Geschäftsführer Thorsten Frei (CDU). Nach der Maskenaffäre sei schon das Abgeordnetengesetz grundlegend verändert worden, führte er dazu als Begründung an.


Verfasst von: Frank Schweizer-Nürnberg | Kommentare (0)

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