Mittwoch, 28. Juni 2023

IHK Düsseldorf rühmt sich eines zweistelligen Millionengewinns

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Anfang Juni hatten wir über den eigenartigen Beschluss der IHK Düsseldorf berichtet, einen Auftrag für eine „Strategieberatung Gesamtkommunikation für die IHK Düsseldorf“ auszuschreiben. Wir hatten kritisiert, dies widerspreche den gesetzlich limitierten Aufgaben nach dem IHK-Gesetz. Was die IHK dafür zu zahlen bereit ist, bleibt einstweilen offen. Inzwischen ist klar: An den Kosten wird es nicht scheitern. Denn die IHK Düsseldorf hat inzwischen selbst stolz verkündet, ihr Jahresabschluss 2022 schließe mit einem unerwartet hohen Ergebnis von rund 11.292 T€ ab. Hierin enthalten sind die Ergebnisse der Jahre 2020 und 2021 in Höhe von rund 7.202 T€, die bereits zum Ausgleich des Wirtschaftsplanes 2023 eingeplant wurden und verwendet sind.“

Toll, könnte man denken. Eine IHK, die 11,3 Millionen Gewinn macht, das ist doch prima. Aber nein, das ist alles andere als prima. So beschwerte sich bei uns ein IHK-Mitglied unmittelbar nach der Veröffentlichung durch die IHK, dies sei „unverschämt“. In der Tat, Gewinne einer IHK sind nämlich im Prinzip nur dann möglich, wenn die Kammer vorher zu hohe Beiträge von ihren Mitgliedern erhoben hat. Nun lässt sich bei Aufstellung des Haushalts der Kammer nicht auf den Euro genau vorhersagen, wie sich die Einnahmen und Ausgaben verhalten werden. Aber ein zweistelliger Millionengewinn fällt nicht vom Himmel.

Die IHK Düsseldorf selbst erklärt in ihrer Mitteilung zum Gewinn, Ergebnistreiber seien „deutlich höhere Erträge aus Beiträgen mit rund 2.684 T€, eine vom Institut der Wirtschaftsprüfer vorgegebene Bewertungsänderung bei den Pensionsverpflichtungen, die sich mit rund 1.189 T€ auswirkt, sowie rund 932 T€ geringere Betriebsaufwände“ gewesen. Wer jetzt annahmen sollte, die IHK würde die im Prinzip zu viel erhoben Beiträge erstatten, sieht sich getäuscht. Denn die Kammer wählt einen anderen Weg: „Die Geschäftsführung schlägt in Abstimmung mit dem Präsidium und dem Finanzausschuss vor, das Ergebnis auf neue Rechnung zu übertragen und für den Ausgleich des Wirtschaftsplanes 2024 zu verwenden.“ Was im Übrigen auch für den Gewinn des Jahres 2021 im Jahr 2022 beschlossen wurde. Auch dieser Gewinn gehörte eigentlich den Mitgliedern.

Wir haben beim Bundesverband für freie Kammern (bffk) mal nachgefragt, wie er diese Bilanzierung bewertet. Geschäftsführer Kai Boeddinghaus hat eine eindeutige Sicht auf diese Vorgänge: Das erscheint wie ein Rückfall in die Zeiten des rechtswidrigen Geldscheffelns. So weicht das operative Ergebnis (plus!!) um 5.954.009,69 Euro vom Plan ab. Hauptursachen sind Mehrerträge aus Beiträgen  und sonstigen Erträgen. Zudem schiebt die IHK einen schönen Berg Geld als Bilanzgewinn vor sich her. Das ist schlicht illegal.

Doch damit nicht genug. Boeddinghaus wundert sich auch noch über eine weitere Bilanzposition: Höchst bemerkenswert ist, dass der Rückgang des Sonstigen Eigenkapitals (–2.098.500,00 €) aus der >>Inanspruchnahme der Vorsorgezwecke<< resultiert. Gleichzeitig wird das Geld stumpf vom Eigenkapital in den Bilanzgewinn gebucht. Das grenzt an Zauberei, ist aber tatsächlich einfach nur rechtswidrig.“

Wer sich jetzt wundert, warum die ‘Rechnungsprüfungsstelle der IHKn’ einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat: Nun ja, sie ist eine IHK-eigene Prüfungsstelle. Sie beschreibt ihre Tätigkeit selbst so: „Unsere Prüferinnen und Prüfer widmen sich mit großem Engagement und langjähriger Prüfungserfahrung bei IHKn Ihrer Aufgabe. Wir verstehen unsere Tätigkeit nicht nur als reine Prüfung, vielmehr sehen wir uns als Sparringspartner der IHKn in allen betriebswirtschaftlichen und haushaltsrechtlichen Fragestellungen.“

Obwohl, liest man das Selbstverständnis des eigenen Prüfungsansatzes, könnte man vielleicht doch etwas mehr Kritik erwarten: „Nach unserem Verständnis ist die Abschlussprüfung mehr als nur das Nachvollziehen der Buchhaltungsdaten. Sie dient vielmehr auch dazu, das öffentliche Vertrauen in die Institution IHK und deren handelnde Akteure:innen dadurch zu wahren, dass betriebswirtschaftliche und haushaltsrechtliche Fehlentwicklungen aufgespürt werden. Dabei sind diesbezügliche Risiken und Rechtsverstöße klar und unmissverständlich anzusprechen. Dies erfordert eine konstruktiv-kritische Grundhaltung gegenüber den zu Prüfenden, wobei die RPS den Blick auf und das Augenmaß für das Wesentliche behält.“


Verfasst von: Frank Schweizer-Nürnberg | Kommentare (0)

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