Dienstag, 27. Juni 2023

Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro

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Mitte April hatten wir uns mit der damaligen Forderung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil beschäftigt, den Mindestlohn „deutlich“ zu erhöhen. Die Forderung war von den Arbeitgebern massiv als Eingriff in die Tarifautonomie kritisiert worden. Allen voran hatte Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und langjähriger Staatssekretär mit CDU-Parteibuch, davon gesprochen, Heil sabotiere die Arbeit der Mindestlohnkommission.

Wir hatten prognostiziert, angesichts der massiven tarifvertraglich vereinbarten Lohnerhöhungen speziell in den unteren Lohngruppen, sei eine Erhöhung wahrscheinlich und Heils Forderung nicht wirklich überraschend. Zugleich hatten wir angemahnt, der Mindestlohnkommission, der Kampeter selbst angehört und die paritätisch besetzt ist, etwas mehr Rückgrat zutrauen, als in Kampeters Statement zum Ausdruck komme. Kluge Lösungen seien gefragt, „keine Schnellschüsse, weder von Heil noch von Kampeter!“.

Genau so ist es jetzt gekommen. Die Mindestlohnkommission hat, wenn auch erstmals nicht einstimmig, eine moderate Erhöhung zum 1. Januar auf 12,41 Euro und weitere 41 Cent zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro vorgeschlagen. Selbst Kampeters aktueller Arbeitgeber, die BDA, kommentiert die Einigung deutlich weniger aufgeregt als Heils Oster-Forderung: Das Ergebnis ist eine Abwägung der aktuellen tarifpolitischen Herausforderungen und der gemeinsamen staatspolitischen Verantwortung. Der Verband Der Mittelstand. BVMW lobt die Einigung gar. Sie zeuge „von Augenmaß und Verständnis für die wirtschaftliche Situation Deutschlands“. Die Mindestlohnkommission habe Maß und Mitte gewahrt „und die schwierige Lage der Unternehmen hinsichtlich der hohen Energiepreise, der Inflation und simultaner internationaler Krisen“ in Betracht gezogen. Und Heil? Der beugt sich in das Unvermeidliche und hat festgestellt, der Vorschlag der Kommission werde vom Verordnungsgeber entsprechend umgesetzt. Dabei verwies er darauf, dies sei auch der gesetzlich einzig vorgesehene Weg. Auch das hatten wir seinerzeit schon klargestellt.

Merke: Manche Aufregung verpufft schneller, als denen, die sich daran beteiligen, lieb sein kann.


Verfasst von: Frank Schweizer-Nürnberg | Kommentare (0)

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