Mittwoch, 16. November 2022

Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus vom September 2021 muss wiederholt werden

Blogeintrag | Kommentare (0)

Was sich bereits in der mündlichen Verhandlung des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin am 28. September angekündigt hat, ist jetzt amtlich: Die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus vom 26. September 2021 muss komplett wiederholt werden. Dies hat heute das Verfassungsgericht entschieden. Die Wahl im September 2021 sei derart fehlerhaft verlaufen, dass sie insgesamt als nichtig erklärt werden müsse, lautet das für die Berliner Verwaltung und Politik vernichtende Urteil. Damals seien die Grundsätze der Öffentlichkeit, Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl verletzt worden. Bereits die Vorbereitungen zur Wahl seien so unzureichend gewesen, dass das Gelingen der Wahl schon vor der Durchführung gefährdet gewesen sei. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wurden dabei vom Gericht von dieser Kritik ausdrücklich ausgenommen. Diese hätten alles versucht, um die am Wahltag auftretenden Probleme zu lösen. Voraussichtlich am 12. Februar 2023 soll die Wahl wiederholt werden.

Angesichts dieses Urteils stellt sich damit verschärft die Frage, ob es für die am selben Tag stattgefundene Bundestagswahl bei der Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses des Bundestags bleiben kann, diese nur in 431 Berliner Stimmlokalen zu wiederholen, statt auch sie in Berlin komplett neu durchzuführen.


Verfasst von: markt-intern Verlag | Kommentare (0)

Zurück zum Blog

Kommentar verfassen

Bitte beachten Sie bei Ihren Kommentaren unsere Netiquette