Mittwoch, 05. Oktober 2022

Gezerre um Wahlwiederholung der Bundestagswahl in Berlin

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Nachdem der Berliner Verfassungsgerichtshof in der letzten Woche angedeutet hat, in dem Verfahren zur Überprüfung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus, die komplette Wiederholung der Landtagswahl in Berlin zu verlangen, ist im Bundestag erneut Streit entbrannt, was dies für die Bundestagswahl in Berlin zu bedeuten hat. Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages tendiert offenbar mit der Mehrheit der Ampel dazu, nur in 300 Wahllokalen die Wahl zu wiederholen. Ursprünglich war einmal die Wiederholung in gut 400 Wahllokalen angedacht (insgesamt gab es 2.257 Wahllokale in der Stadt). Zudem möchte die Ampel nur die Zweitstimmen neu wählen lassen.

Die CDU/CSU-Opposition fordert dagegen eine komplette Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin. Alles andere werde das Vertrauen der Bürger in die Demokratie erschüttern. Pikant ist die mögliche komplette Wahlwiederholung der Bundestagswahl in Berlin allein deshalb, weil Die Linke dort zwei ihrer drei bundesweiten Direktmandate gewonnen hat. Nur deshalb ist die Linke überhaupt im Bundestag vertreten. Ihr Zweitstimmenergebnis von 4,9 Prozent reichte nicht für den Einzug in den Bundestag.

Man kann also nur darüber spekulieren, welche Gründe die Parteien im Wahlprüfungsausschuss des Bundestages umtreiben, die Wahl komplett oder nur in ausgewählten Wahlkreisen zu wiederholen. Andererseits: Die beiden Berliner Direktmandate der Linken (Gregor Gysi in Wahlkreis Treptow-Köpenick und Dr. Gesine Lötzsch im Wahlkreis Lichtenberg) sind mit derart großem Vorsprung gewonnen worden, dass sie diese wohl auch verteidigen würden. Gysi hatte 20 Punkte Vorsprung, Lötzsch immerhin auch noch 6,2 Punkte.


Verfasst von: Frank Schweizer-Nürnberg | Kommentare (0)

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