Dienstag, 08. November 2022

Bundestagswahl wird in 431 Berliner Wahlbezirken wiederholt

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Der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages hat entschieden, die Bundestagswahl in 431 Berliner Wahllokalen wiederholen zu lassen. Zur Begründung verweist der Sprecher der SPD-Arbeitsgruppe Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, Dr. Johannes Fechner, darauf, die Stimmabgabe bei der Bundestagswahl sei „die wichtigste Beteiligungsmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger in unserer Demokratie. Wählerinnen und Wähler müssen das Vertrauen in den Staat haben, dass ihre Stimme zählt.“ Deshalb habe man im Wahlprüfungsausschuss die teilweise Wiederholungswahl in Berlin beschlossen. „Die Unregelmäßigkeiten und Fehler bei der letzten Wahl haben wir vorher genau untersucht. Die Wahlpannen dürfen nicht unter den Tisch gekehrt werden, sondern müssen Konsequenzen haben“, betont Fechner.

So weit, so gut. Dass allerdings nur in den 431 der 2.257 Berliner Wahllokalen erneut gewählt wird, bleibt unbefriedigend. Fechner erklärt dies damit, grundsätzlich gelte für die Stimmen der Wählerinnen und Wähler der Vertrauensschutz. „Deshalb haben wir uns auf die wahlfehlerbehafteten Wahlbezirke beschränkt.“ Das klingt zwar nachvollziehbar, ist aber letztlich schwer nachzuvollziehen. Denn diese Position lässt unberücksichtigt, dass wahrscheinlich auch in anderen Wahlbezirken Wähler gar nicht erst an der Wahl teilgenommen haben, weil die Umstände in Berlin am Wahltag insgesamt chaotisch waren.

Fechner betont zwar, die Mehrheit im Ausschuss habe nicht „auf Umfragen geschielt oder unser Votum danach ausgerichtet, welche Entscheidung einer Partei Vor- oder Nachteile bringen könnte“. Daran kann man durchaus zweifeln. Entsprechend lautet das Votum der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu diesem Ergebnis auch gänzlich anders. Patrick Schnieder, Parlamentarischer Geschäftsführer und Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuss, wirft der Ampel-Koalition vor, mit dieser eingeschränkten Wahlwiederholung „dem Berliner Wahlchaos nicht ansatzweise gerecht“ zu werden. In Berlin habe es ein systemisches Versagen bei der Organisation und Durchführung der Wahl gegeben. Die Union bleibe dabei: „Eine komplette Wahlwiederholung in den sechs vom Bundeswahlleiter angefochtenen Wahlkreisen ist das absolute Minimum. Nur so können die massiven Fehler korrigiert und ein Wahlergebnis hergestellt werden, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Deshalb muss es eine Wahlwiederholung in gut 1.200 von insgesamt 2.200 Berliner Wahllokalen geben, also in dreimal so vielen Wahllokalen wie jetzt von der Koalition beschlossen.“


Verfasst von: Frank Schweizer-Nürnberg | Kommentare (0)

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