Montag, 20. September 2021

ARD muss Tagesschaubeitrag über Abstimmungsverhalten der AfD zur Fluthilfe korrigieren

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Wie die FAZ berichtet, hat der NDR eine Unterlassungserklärung gegenüber der AfD abgegeben und daraufhin einen Beitrag der Tagesthemen korrigiert. In einem am 7. September veröffentlichten Beitrag der Tagesschau um 20.00 Uhr hatte die Redaktion behauptet, die AfD habe gegen die Flutopferhilfe im Bundestag gestimmt. Unterschlagen hatte die Tagesschau dabei allerdings, warum dies geschah.

In der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs zur Fluthilfe hatte die AfD dafür gestimmt. Bei der dritten Lesung war es allerdings zum sogenannten Omnibus-Verfahren gekommen. Die Koalitionsfraktionen hatten die Abstimmung über die Fluthilfe mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes (Verlängerung der epidemischen Notlage) verbunden. Ein Ja für die Fluthilfe hätte daher auch ein Ja für die von der AfD abgelehnte Verlängerung der Grundrechtseinschränkungen bedeutet. Deshalb hatten sich die AfD-Fraktion mehrheitlich enthalten. Am Freitag teilte der NDR nun mit: „Die 20-Uhr-Ausgabe der Tagesschau vom 7. September wurde nachträglich bearbeitet.“ Zudem verpflichtete sich der NDR gegenüber der AfD nicht mehr zu behaupten, die AfD habe gegen die Fluthilfe gestimmt.

Ein Beitrag des ‘Faktenfinders’ der Tagesschau, in dem die Kritik der AfD-Fraktion an der Berichterstattung der Tagesschau vom 7. September 2021 als „irreführend“ bezeichnet worden war, wurde laut FAZ nach Angaben der AfD mittlerweile aus dem Internet gelöscht. Die 20-Uhr-Ausgabe der Tagesschau vom 7. September in der Mediathek wurde entsprechend bearbeitet und mit einem Hinweis versehen. Der Faktenfinder-Beitrag bei tagesschau.de ist nach Angaben des NDR derzeit offline und werde überarbeitet. So sieht also die vom Bundesverfassungsgericht so gelobte besondere journalistische Prägung der öffentlich-rechtlichen Sender aus.


Verfasst von: Frank Schweizer-Nürnberg | Kommentare (0)

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