Sonderabschreibung Wohnungsbau: Bundesrechnungshof übt harsche Kritik
Düsseldorf. Der Bundesrechnungshof (BRH) übt in einem noch nicht veröffentlichten Bericht harte Kritik am Gesetzentwurf zur Förderungen des Wohnungsneubaus durch eine Sonderabschreibung. Das berichtet aktuell der bei ʹmarkt internʹ in Düsseldorf erscheinende ʹsteuertipʹ, dem der Bericht des BRH vorliegt. Der Bundesrechnungshof bezweifelt demnach, dass die Zielsetzung des Gesetzes mit dem vorliegenden Entwurf effektiv und effizient umgesetzt werden kann. Kritisiert wird insbesondere, dass die Regelung sehr schwer administrierbar sei und bei den Finanzämtern deutliche Mehrarbeiten verursachen werde. Die Neuregelung gestatte zudem Doppelförderungen derselben Investition. Insgesamt stehe das gesamte Vorhaben nicht im Einklang mit den Subventionsrichtlinien der Bundesregierung. Ohne wesentliche Nachbesserungen hält der Bundesrechnungshof es „nicht für empfehlenswert, die Gesetzesinitiative weiter zu verfolgen.“
Kernstück des Gesetzentwurfs, der Ende August vom Bundeskabinett beschlossen wurde, ist der geplante Paragraph 7b EStG. Dieser sieht eine zeitlich begrenzte Sonderabschreibung in Höhe von 5 Prozent im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren vor. Indes müssen diverse Bedingungen erfüllt werden, wie beispielweise die Vermietung zu Wohnzwecken über einen Zeitraum von zehn Jahren, die Einhaltung von Baukostenobergrenzen sowie die Deckelung des Steuervorteils aus der Sonderabschreibung auf 200.000 Euro innerhalb von drei Jahren.
ʹsteuertipʹ-Chefredakteur Karl-Heinz Klein kommentiert: „Bereits 2016 war eine ähnliche Gesetzesinitiative gescheitert. Am Montag, den 19. November, findet eine öffentliche Anhörung statt, an der auch der Bundesrechnungshof teilnimmt. Es bleibt also abzuwarten, ob der erneute Versuch zur Einführung einer Sonderabschreibung zum Erfolg führen wird. Die zusätzliche Schaffung von bezahlbarem Wohnraum scheint doch nicht so einfach zu funktionieren, wie es sich die Bundesregierung vorstellt. Die Bedenken des BRH erscheinen zu scherwiegend, als dass man einfach darüber hinweggehen könnte.“
Pressesprecher