eSport-Vereine nicht gemeinnützig
Düsseldorf. Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen (OFD NRW) weist aktuell darauf hin, dass sich eine Mehrheit der Körperschaftsteuer-Referatsleiter aus Bund und Ländern dafür ausgesprochen hat, eSport nicht als gemeinnützig anzusehen. Das berichtet aktuell der bei 'markt intern' in Düsseldorf erscheinende 'steuertip', dem eine Niederschrift der OFD zum Thema vorliegt.
Für steuerbegünstigte Körperschaften, die bereits eine eSport-Abteilung gegründet haben, sei diese „mangels Verwirklichung eines steuerbegünstigten Zwecks als steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zu beurteilen“, so die OFD. Damit können eSport-Vereine auch nicht darauf hoffen, ihren Mitgliedern steuerliche Spendenbescheinigungen ausstellen zu dürfen. Wie der 'steuertip' weiter berichtet, ist damit noch nicht das letzte Wort gesprochen: Weitere Gerichtsentscheidungen sind zu erwarten, zudem waren sich die Referatsleiter nicht einig: Ein formaler Beschluss wurde laut OFD nicht gefasst. Auch rechnet die Finanzverwaltung mit einer Gesetzesinitiative zur Ergänzung des Katalogs in § 52 Abs. 2 AO, also mit einer Aufnahme des eSports zu den Aktivitäten, die der Förderung der Allgemeinheit dienen.
'steuertip'-Chefredakteur Karl-Heinz Klein erinnert an eine weitere steuerliche Falle für eSportler: „eGamer, die mitunter hohe Antritts- und Preisgelder erzielen, geraten mit ihren Einnahmen zunehmend in den Fokus der Finanzverwaltung. Wie schon im Herbst 2018 berichtet, führt derzeit eine 'Analyseeinheit für Risikoorientierte Ermittlungen im Bereich der Steueraufsicht' (ARES) eine Branchenuntersuchung durch. Gemeinsam mit dem Finanzamt für Strafsachen Bochum hat die Sondereinheit bereits mit Vorfeldermittlungen begonnen. Bundesweit werden entsprechende Erkenntnisse gesammelt und an die anderen Finanzbehörden verteilt.“
Pressesprecher