Transparenzregister zur Einsichtnahme bereit

Transparenzregister zur Einsichtnahme bereit Seit 27. Dezember 2017 ist es möglich, im Rahmen der Geldwäsche-Prävention Einblick in das neu eingerichtete Transparenzregister zu nehmen, um den wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens zu ermitteln. Welche Pflichten Sie als Güterhändler im Rahmen des neuen Geldwäschegesetzes haben, erläutert der 'mi'-Ratgeber Geldwäsche, den 'mi'-Abonnenten als pdf-Datei kostenlos bestellen können. Kostenpflichtige gedruckte Versionen stehen für alle Interessenten bereit. Die Bestellmöglichkeit und einen Überblick über alle derzeit lieferbaren 'mi'-Ratgeber finden Sie auf der 'mi'-Homepage unter dem Menüpunkt 'Marketing' – 'Alle Ratgeber'.