Juristische Personen des öffentlichen Rechts: Weitere Übergangsfrist

eigentlich sind juristische Personen des öffentlichen Rechts (Kommunen, IHK etc.) schon seit dem 1.1.2016 nach § 2b UStG als Unternehmer einzustufen, soweit es aufgrund ihrer Leistungen zu größeren Wettbewerbsverzerrungen kommt – und das…