Bürokratieabbau

Das in dieser Woche von der Bundesregierung verabschiedete 'Bürokratieentlastungs­gesetz IV' (usti082406) beinhaltet in Artikel 5 auch Änderungen des UStG. So soll die Aufbewahrungsfrist für Rechnungen von zehn auf acht Jahre verkürzt werden (§ 14b Abs. 1 S. 1) und die Grenze für die monatliche Umsatzsteuer­voranmeldung von 7.500 auf 9.000 € angehoben werden (§ 18 Abs. 2 S. 2 und Abs. 2a S. 1). Zudem ist eine Anhebung der Bagatellgrenze bei der Differenzbesteuerung von 500 auf 750 € vorgesehen (§ 25a Abs. 4 S. 2).