Bundesfinanzhof
Vor Kurzem veröffentlichte das oberste Steuergericht seinen Jahresbericht 2023 (usti062408). Dort finden Sie auch zur USt eine Übersicht der im vergangenen Jahr eingegangenen Revisionen von besonderem Interesse sowie Zusammenstellung der in 2024 zu erwartenden Entscheidungen. Anhand dieser Auflistungen können Sie schnell erkennen, bei welchen Sachverhalten Sie mit einem Einspruch sowie Antrag auf Ruhen des Verfahrens gleichgelagerte Streitfälle offenhalten können.
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