Anwendungserlass

In einem weiteren Schreiben (Az. III C 2 – S 7300/19/10004 :005 usti052306) aktualisiert das BMF den USt-. Es geht um  den ­unternehmerischen Bereich von Finanzinvestoren  die ­Bemessungsgrundlage bei unentgeltlichen Wertabgaben von Freizeitgegenständen  Pflichtangaben in der Rechnung bei Versteigerungen und  den Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit dem Halten und Veräußern von Beteiligungen.