Restaurantdienstleistungen

Restaurantdienstleistungen Da der Gesetzgeber die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 % auf den 31.12.2023 verlängert hat, verlängert das BMF mit aktuellem Schreiben (Az. III C 2 - S 7030/20/10006 :006 usti242207) die Verwaltungsregel (vgl. 'usti' 22/22).