Steuerfreier Nutzungsersatz bei Darlehens-Rückabwicklungen

Das nennen wir eine verbraucherfreundliche Entscheidung aus München. Der „Bezug eines Nutzungsersatzes im Rahmen der reinen Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags nach Widerruf begründet keinen steuerbaren Kapitalertrag“ im Sinne des §…