Investitionsabzugsbeträge

Die Rückgängigmachung von n für die Anschaffung von ab dem Jahr 2022 steuerbefreiten PV-Anlagen ist nach einer aktuellen Entscheidung des FG Köln (Beschluss vom 14.3.2024, Az. 7 V 10/24 ii082407) nicht zu beanstanden. Das letzte Wort hat nun der BFH unter dem Az. III B 24/24. Zum Hintergrund: Nach § 3 Nr. 72 EStG sind rückwirkend ab dem 1.1.2022 u. a. die Einnahmen aus PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern mit einer Leistung von bis zu 30 kWp steuerfrei, was zur Folge hat, dass auch hiermit zusammenhängende Ausgaben nicht mehr nach § 3c Abs. 1 EStG geltend gemacht werden können.