Wachstumschancengesetz

Mit dem Gesetz sollen steuer­liche Erleichterungen eingeführt werden, die zur Verbesserung der Liquiditätssituation der Unternehmen in Deutschland beitragen und gleichzeitig Impulse für mehr Bautätigkeit, insbesondere im Wohnungsbau, geben. Der Bundestag hat das im Vermittlungsausschuss (VA) am 21.2.2024 erzielte „unechte Vermittlungsergebnis“ zum Wachstumschancen­gesetz (BT-Drs. 20/10410 ii062405) bestätigt (siehe 'immo' 04/24). Die Beschlussempfehlung des VA sieht zwei für die Immobilienwirtschaft wichtige Regelungen im Einkommensteuerrecht vor: Für Wohngebäude wird befristet eine degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) in Höhe von 5 % (vor VA: 6 %) eingeführt (§ 7 Abs. 5a EStG). Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn mit der Herstellung nach dem 30.9.2023 und vor dem 1.10.2029 begonnen oder die ­Anschaffung innerhalb dieses Zeitraums durch einen obligatorischen Vertrag rechtswirksam abgeschlossen wird. Für die Sonder-AfA für den Neubau von Mietwohnungen (§ 7b EStG) verlängert sich der Anwendungszeitraum bis zum 1.10.2029 (bisher: bis zum 1.1.2027). Die Grenze für die Anschaffungs- und Herstellungskosten wird auf 5.200 € (bisher: 4.800 €) pro m² Wohnfläche angehoben. Die Bemessungsgrundlage wird von 2.500 € auf 4.000 € je m² Wohnfläche angehoben. Darüber hinaus wird befristet eine degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter eingeführt (§ 7 Abs. 2 Satz 1 EStG). Sie gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31.3.2024 (vor VA: nach dem 30.9.2023) und vor dem 1.1.2025 angeschafft oder hergestellt werden und beträgt bis zu 20 % und höchstens das Zweifache der linearen Abschreibung (vor VA: 25 %, das Zweieinhalbfache). Betriebe, die im Jahr vor der Inves­tition die Gewinngrenze von 200.000 € nicht überschritten haben, können bis zu 40 % (vor VA: 50 %) der Investitionskosten abschreiben (§ 7g Abs. 5 EStG). Dies gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2023 angeschafft werden. Ob die Ländervertreter diesem Vorschlag in der Sitzung am Freitag dieser Woche zustimmen, gilt noch als unsicher.