Unzulässige Strohmann-Vermietung an Familienangehörige
Laut Wikipedia ist ein „Strohmann (Mehrzahl Strohmänner) ein Rechtssubjekt, das bei Geschäften oder sonstigen Rechtshandlungen für eine andere Person (Hintermann) auftritt, die selbst nicht in Erscheinung treten will, kann oder darf“. Der Ursprung…
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