Jobcenter

Jobcenter Haben Sie Ihre Wohnungen an einen Grund­sicherungsempfänger vermietet und laufen bei einer Mieterin Mietschulden und Rückstände bei den Nebenkosten auf, so können Sie dieses Geld nicht direkt beim Jobcenter einklagen – auch, wenn das die Kosten für die Bedürftige übernimmt (Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 3.2.2022, Az. L 11 AS 578/20). Das gelte auch dann, wenn grundsätzlich die gesetzliche Möglichkeit besteht, dass der Vermieter die Miete direkt vom Jobcenter bezieht.