Jobcenter
Jobcenter Haben Sie Ihre Wohnungen an einen Grundsicherungsempfänger vermietet und laufen bei einer Mieterin Mietschulden und Rückstände bei den Nebenkosten auf, so können Sie dieses Geld nicht direkt beim Jobcenter einklagen – auch, wenn das die Kosten für die Bedürftige übernimmt (Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 3.2.2022, Az. L 11 AS 578/20). Das gelte auch dann, wenn grundsätzlich die gesetzliche Möglichkeit besteht, dass der Vermieter die Miete direkt vom Jobcenter bezieht.
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