Verwaltungsrecht I

Hat ein Bauunternehmer einen albanischen Staatsangehörigen auf einer seiner Baustellen beschäftigt, obwohl der Albaner weder eine Aufenthalts- noch eine Arbeitserlaubnis besitzt, so muss der Bauunternehmer die Kosten für die Abschiebung des Mannes bezahlen, wenn der Zoll ihn auf der Baustelle ausfindig macht. Insgesamt musste der Unternehmer rund 5.900 Euro bezahlen, worin auch die Kosten für die Abschiebungshaft enthalten waren. Die angeordnete Haft bis zur Abschiebung war rechtmäßig (VG Koblenz, Az. 1 K 859/23).