Kurze Fahrzeit, Dienstwagen und Zweitwohnung — eins ist zu viel!

Irgendwann ist es dann auch genug mit dem steuerlichen Geltendmachen von Kosten, meinen die Münsteraner ­Finanzrichter: Liegen Hauptwohnung und erste Tätigkeitsstätte eines GmbH-Geschäftsführers (GF) lediglich 30 Kilometer auseinander und beträgt…