Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Inflationsausgleichsprämie bei Altersteilzeit
Befindet sich ein Arbeitnehmer in der passiven Phase der Altersteilzeit, hat er keinen Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie mehr. Wurde diese Zahlung in einer tarifvertraglichen Regelung für diejenigen ausgeschlossen, „die an dem Stichtag in einem gekündigten oder ruhenden Arbeitsverhältnis stehen oder sich in der Passivphase der Altersteilzeit oder im Vorruhestand befinden“, stelle dies keine unzulässige Altersdiskriminierung dar (LAG Düsseldorf, Az. 14 Sa 1148/23).
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