Abtretung von Ansprüchen der GmbH auf Ersatz verbotener Zahlungen
Nach dem früher geltenden § 64 GmbHG waren die Geschäftsführer (GF) verpflichtet, der GmbH die Zahlungen, die sie nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder nach Feststellung der Überschuldung an Gläubiger geleistet haben, zu ersetzen. Dies…
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