Abtretung von Ansprüchen der GmbH auf Ersatz verbotener Zahlungen

Nach dem früher geltenden § 64 GmbHG waren die Geschäftsführer (GF) ­verpflichtet, der GmbH die Zahlungen, die sie nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder nach Feststellung der Überschuldung an Gläubiger geleistet haben, zu ersetzen. Dies…