Chefsache: Brandheißes ­Arbeitsrecht — Kündigung des Betriebsrats

Reist ein Betriebsratsvorsitzender gemeinsam mit drei weiteren Betriebsratsmitgliedern zum Deutschen Betriebsrätetag nach Bonn (die Betriebsräte arbeiten für amazon in Winsen/Luhe) und zahlt der Arbeitgeber Reise- und Hotelkosten, so kann der Vorsitzende sich nicht erfolgreich gegen die fristlose Kündigung wehren, wenn er bei der dreitägigen Veranstaltung nur am ­ersten Tag anwesend war und an den Folgetagen gefehlt hatte (es kam heraus, dass er sich privat in Düsseldorf aufgehalten hatte). Hier hatte der Mann für den zweiten Tag der Veranstaltung bewusst falsche Angaben im Arbeitszeitnachweis ­gemacht. Das Vertrauen des Arbeitgebers in die Redlichkeit des Arbeitnehmers sei tiefgreifend erschüttert (ArbG Lüneburg, Az. 2 BV 6/22).