Agile Arbeit: Betriebsräte dürfen mitreden
Auch die Einführung agiler Arbeitsformen kann die Mitbestimmung des Betriebsrats erfordern (ArbG Bonn, Az. 3 BV 116/22). Agiles Arbeiten wird oft fälschlicherweise mit flexiblem Arbeiten gleichgesetzt. Eine agile Kultur beeinflusst aber z. B. auch, wann und wo eine Person arbeitet und zu welchen Bedingungen. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 13 (BetrVG) haben Betriebsräte ein Mitbestimmungsrecht bei den Grundsätzen der Durchführung von Gruppenarbeit.
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