Agile Arbeit: Betriebsräte dürfen mitreden

Auch die Einführung agiler Arbeitsformen kann die Mit­bestimmung des Betriebsrats erfordern (ArbG Bonn, Az. 3  BV 116/22). Agiles Arbeiten wird oft fälschlicherweise mit flexiblem Arbeiten gleichgesetzt. Eine agile Kultur ­beeinflusst aber z. B. auch, wann und wo eine Person ­arbeitet und zu welchen Bedingungen. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 13 (BetrVG) haben Betriebsräte ein Mitbestimmungsrecht bei den Grundsätzen der Durchführung von Gruppen­arbeit.