Auch für geringe Gegenleistung wird Umsatzsteuer fällig

Auch für geringe Gegenleistung wird Umsatzsteuer fällig Haben Mitglieder von Fitness-Studios in der Zeit, in der die Studios wegen der Corona-Pandemie geschlossen waren, weiterhin die Beiträge gezahlt, so müssen die Betreiber der Mucki-Buden darauf Umsatzsteuer bezahlen. Denn die Mitglieder hätten Anspruch auf ein Leistungsbündel mit verschiedenen Elementen. Das Angebot sei somit variabel gewesen und es bestand eine „enge Verknüpfung jeder Beitragszahlung mit dem Leistungsbündel, die weder durch den geringen Wert der Leistung noch durch die Freiwilligkeit aufgelöst wurde“ (FG Schleswig-Holstein, Az. 4 V 17/21).